Kosten
Anwaltskosten im Familien- und Erbrecht
Über Kosten soll man offen und ehrlich sprechen. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Thema unbefangen ansprechen.
Erstberatung
- Kosten: Die Erstberatung kostet in der Regel 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, kann jedoch je nach Dauer und Schwere des Falls variieren.
- Inhalt: In der Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen zu stellen. Sie dient der ersten Orientierung und der Feststellung erforderlicher Maßnahmen.
- Abschluss: Wenn Maßnahmen ergriffen werden, schließt die Erstberatung ab, und Sie erteilen uns das außergerichtliche Mandat.
Außergerichtliches Mandat
- Kostenbasis: Die Kosten des außergerichtlichen Mandats richten sich nach dem Streitgegenstand.
- Streitwert: Wenn z.B. 10.000,00 € eingefordert werden, bildet dies den Streitwert, nach dem sich die Gebühren schlüsseln.
- Information: Vor Mandatserteilung informieren wir Sie rechtzeitig über die anfallenden Kosten.
- Gerichtliches Verfahren: Bei Uneinigkeiten treten wir in der Regel in das gerichtliche Verfahren ein, auch hier richten sich die Kosten nach dem Streitgegenstand.
Kostenänderungen im Verfahren
- Dynamik: Beachten Sie, dass sich Streitwerte im Verlauf des Verfahrens ändern können, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
- Information: Wir informieren Sie rechtzeitig über Kostenänderungen und bewerten, ob das Verfahren unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten für Sie sinnvoll ist.
Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe
- Optionen: Wenn Sie finanziell eingeschränkt sind, können Sie außergerichtlich Beratungshilfe beantragen und gerichtlich Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
- Formulare: Die notwendigen Formulare finden Sie in der Regel auf der Website des zuständigen Gerichts oder erhalten sie über uns.
Rechtsanwältin Anke Völz
Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwältin für Erbrecht
Kirchenstraße 5
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 / 2170814 oder
Fax: 04181 / 2170816
E-Mail: [email protected]
Montag
8:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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